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Häufig gestellte Fragen

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Sie können den Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Finanzamt einlegen. Falls Sie den Einspruch nicht begründet haben, wird das Finanzamt Sie auffordern, die Begründung nachzuholen.

In jeder Phase des Einspruchsverfahrens dürfen Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuziehen.

Die Frist beträgt einen Monat. Der Einspruch muss bei Ablauf der Frist beim Finanzamt eingegangen sein – das Absenden innerhalb der Frist genügt nicht!

Besonders vorsichtig sollten Sie bei mehrstufigen Veranlagungsverfahren sein, z.B. bei Personengesellschaften oder Einkünften einer Erbengemeinschaft. Der erste Bescheid falsch ist, Sie das aber erst bemerken, wenn Steuern im letzten Bescheid hoch ausfallen, ist es meistens zu spät.

Beispiele:
Beteiligung an einer gewerblichen GmbH & Co. KG

Erbschaft- und Schenkungssteuer, wenn zunächst der Wert der übertragenen Vermögensgegenstände festgestellt und erst im zweiten Schritt die Steuer festgesetzt wird.

JA. Auch wenn Sie Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen oder vor dem Finanzgericht klagen, müssen Sie die festgesetzte Steuer zahlen. Allerdings können Sie beantragen, die Steuern erst nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens zahlen zu müssen (Aussetzung der Vollziehung – AdV). Der Antrag hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie sehr gut begründen können, dass der Steuerbescheid falsch ist. Sollte das Finanzamt den Antrag ablehnen, können Sie den Antrag beim Finanzgericht stellen.

Sollte sich herausstellen, dass der Steuerbescheid ganz oder in Teilen rechtmäßig war, müssen Sie die dann die endgültig festgesetzten Steuern zuzüglich Zinsen nachzahlen.

Die Kosten einer Klage hängen vom Gegenstandswert ab. Das ist vereinfacht gesagt der Betrag, um den Sie sich mit dem Finanzamt streiten. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind die Kosten.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für den Rechtsanwalt und den Gerichtskosten. Wenn Sie die Klage gewinnen, muss das Finanzamt die gesetzlichen Kosten für den Rechtsanwalt ersetzen; die Gerichtsgebühren erhalten Sie ebenfalls erstattet. Gewinnen Sie nur teilweise, werden Ihnen die Kosten nur anteilig erstattet.

Sie können zusätzlich den Antrag stellen, dass das Finanzgericht die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters im Einspruchsverfahren für notwendig erklärt. Dann werden Ihnen auch die Kosten ganz oder teilweise erstattet, wenn Sie ganz oder teilweise gewinnen.

Sie können Revision beim Bundesfinanzhof einlegen. Aber Vorsicht: Der Bundesfinanzhof rollt das Verfahren nicht noch einmal komplett auf, sondern prüft das Urteil vereinfacht gesagt nur auf Rechtsfehler. Deshalb müssen Sie bereits im Verfahren vor dem Finanzgericht alle relevanten Tatsachen offenlegen und möglichst viele rechtliche Argumente vorbringen, die Ihr Begehren unterstützen.

Auch wenn Sie gegen einen Steuerbescheid den Rechtsweg beschreiten, müssen Sie die festgesetzte Steuer fristgerecht zahlen. Das Finanzamt kann, wenn Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, Ihre Bankkonten und andere Vermögensgegenstände pfänden. Eine Kontenpfändung hat oft dramatische Konsequenzen, egal ob es eine Privatperson oder ein Unternehmen trifft, weil die Betroffenen keinen Zugriff mehr auf liquide Mittel haben. Sie können die Miete oder die Darlehensraten für das Eigenheim nicht mehr zahlen, Lieferanten nicht mehr bezahlen oder den Angestellten ihr Gehalt auszahlen.

Sie können einen Antrag auf einstweilige Aussetzung der Steuerzahlung stellen. Der Antrag hat jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie sich mit Ihrem Rechtsbehelf aller Voraussicht nach durchsetzen werden. Dazu müssen Sie alle relevanten Tatsachen sowie eine überzeugende Begründung anführen – ein schwieriges Unterfangen.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Steuern fristgerecht zu zahlen, sollten Sie deshalb unverzüglich eine Rechtsberatung einholen.

Bis zu zehn Jahren. Der genaue Zeitraum hängt unter anderem von der Art der Steuer und dem bisherigen Veranlagungsverfahren ab.

Wenn Sie Fehler in der Steuererklärung bemerken, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die falschen Angaben unverzüglich zu berichtigen. Falls Sie wider besseres Wissen die Korrektur unterlassen, können Sie sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen. Sobald Sie einen Fehler feststellen, ist es ratsam, eine rechtliche Beratung einzuholen.

Aus der Beratung lassen sich auch Empfehlungen ableiten, wie Sie Fehler in der Steuererklärung in Zukunft vermeiden können.

Es gibt vielfältige Änderungsmöglichkeiten mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Von Vorteil ist es, wenn der Bescheid noch unter dem sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Bei mehrstufigen Verfahren, in denen mehrere Steuerbescheide aufeinander aufbauen, ist die Änderung häufig komplex und kann Folgewirkungen nach sich ziehen, mit denen man auf den ersten Blick nicht gerechnet hat. Deshalb ist eine umfassende Beratung empfehlenswert.

Das Finanzamt erhebt keine Gebühren. Sie zahlen lediglich die Kosten für Ihren Rechtsbeistand.

Sollten Sie die Klage gegen den Steuerbescheid (ganz oder teilweise) gewinnen, können Ihnen die Anwaltskosten für das Einspruchsverfahren (ganz oder teilweise) erstattet werden.

JA, das kann passieren. Eine Wohnung oder ein Haus sind in vielen Ländern Anknüpfungspunkt für die Besteuerung. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit knapp 100 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die verhindern sollen, dass Sie in beiden Ländern mit Einkommensteuer/Körperschaftsteuer belastet werden bzw. die Doppelbelastung verringern. So kann es sein, dass Sie in Deutschland mit bestimmten Einkünften steuerpflichtig sind, während Sie andere Einkünfte im Ausland versteuern. Oft müssen Sie in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben.

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es leider nur mit 6 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Eine Entlastung ist nur über die Anrechnung ausländischer Steuern, die jedoch oft eng begrenzt ist, zu erreichen.

Eine steuerliche Beratung in allen Ländern, in denen Sie ein Standbein haben, ist empfehlenswert. Über mein Netzwerk internationaler Spezialisten bin ich gerne bei der Suche nach dem richtigen Berater im Ausland behilflich.

Durch einen Umzug ins Ausland möchten viele Steuerpflichtige ihre Verbindung nach Deutschland kappen. Das ist jedoch nicht so leicht, wenn es weiter Verbindungen nach Deutschland gibt, also wenn sich Vermögen in Deutschland befindet (z.B. Immobilien, Anteile an deutschen Unternehmen) oder ein Teil der Familie weiter in Deutschland lebt.

Der Umzug ins Ausland kann eine Wegzugsbesteuerung auslösen (§ 6 AStG). Das ist besonders heikel, weil der Umzug für sich genommen keine liquiden Mittel generiert, mit denen Sie die Wegzugssteuer zahlen können.

Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, mit der die Beteiligten ihren Lebensentwurf steuerlich günstig und nachhaltig umsetzen können.

Die Steuersätze liegen zwischen 7% und 50%. Jedoch gibt es Freibeträge, die für Ehegatten bei EUR 500.000 bzw. Kinder und Stiefkinder bei EUR 400.000 liegen. Andere Verwandte müssen sich in der Regel mit geringeren Freibeträgen begnügen. Sogar innerhalb der Familie können es je nach Konstellation nur EUR 20.000 sein, also genau wie zwischen Fremden.

Alle Schenkungen bzw. Erbschaften innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums werden zusammengerechnet. Schenkt beispielsweise eine Mutter ihrem Sohn im Jahr 2016 einen Betrag von EUR 200.000 und erbt der Sohn im Jahr 2022 weitere EUR 300.000, hat er innerhalb von 10 Jahren EUR 500.000 erhalten. Abzüglich des Freibetrages von EUR 400.000 sind EUR 100.000 zu versteuern.

Wegen der stark gestiegenen Immobilienpreise kommen diese Fälle immer häufiger vor. Die Steuer wird fällig, egal ob der Erbe über genügend liquide Mittel verfügt oder nicht. Oft müssen der Erbe oder die Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu zahlen.

Wirklich helfen kann nur eine vorausschauende Beratung vor dem Erbfall. Ist dies unterblieben, sollten die Erben zügig rechtliche Beratung einholen, um nachteilige Folgen durch eine verspätete Zahlung der Erbschaftsteuer zu vermeiden.
Siehe „Kann ich Steuern später zahlen?“

NEIN. Es gibt keine allgemeine Steuerbefreiung für Transaktionen aufgrund von Trennung und Scheidung.

Übertragen Ehegatten einander im Zuge einer Scheidung Vermögensgegenstände, egal ob das eine Immobilie, Anteile an einem Unternehmen oder ein Aktiendepot ist, kann die Übertragung Einkommensteuer auslösen. Die Steuer kommt für viele überraschend, wenn die Scheidung vollzogen ist. Dann ist es in der Regel zu spät, um einen steuerlich günstigeren Weg zu wählen. Der Frust ist groß, wenn ein Ehegatte die Steuern zahlt und dadurch wesentlich weniger Geld zur Verfügung hat, als bei der Scheidung vorgesehen.

Deshalb empfiehlt es sich, die geplante Verteilung des Vermögens steuerlich prüfen zu lassen. Oft gibt es Wege, die wirtschaftlich zu einem vergleichbaren Ergebnis führen, aber weniger Steuern kosten.

Der Betriebsprüfer darf Einsicht in die gesamte Buchhaltung nehmen, also insbesondere alle Rechnungen prüfen. Auch die dazugehörigen Verträge, z.B. Miet- oder Kaufverträge, sind vorzulegen.

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Belege richtig und vollständig sind. Ein Unternehmen muss zwei Bereiche besonders genau dokumentieren:

  • Geschäftsbeziehungen ins Ausland
  • Geschäfte mit nahestehenden Personen, also mit Gesellschaftern, deren Angehörigen und Unternehmen, die zur selben Unternehmensgruppe gehören (egal ob im In- oder im Ausland).

Es ist empfehlenswert, im laufenden Geschäftsbetrieb die Belege zu sammeln und geordnet abzulegen. Oft werden längere Zeiträume geprüft, vier Jahre und mehr sind keine Seltenheit. Je länger das Geschehen zurückliegt, desto schwieriger ist es, adäquate Belege zu finden.

Sobald eine Bank mit einem US-Staatsbürger Geschäfte macht, unterliegt sie besonderen Sorgfaltspflichten. Viele Banken akzeptieren US-Staatsbürger nur unter Auflagen als Kunden. Das gilt auch für sogenannte Accidental Americans, also Menschen, die nur zufällig durch Geburt in den USA die Staatsbürgerschaft erhalten haben.

Ich unterstütze Sie bei der Korrespondenz mit den Banken und arbeite mit Spezialisten in den USA zusammen, wenn Sie die US-Staatsbürgerschaft ablegen möchten.