Beratung für Berater*innen

Komplexe Rechtsfragen

Unsere Steuergesetzgebung ist sehr komplex und ändert sich fortlaufend. Steuerrechtliche Fragen berühren oft eine Reihe anderer Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Gesellschaftsrecht, das Familien- und Erbrecht sowie das Insolvenz- oder Arbeitsrecht. Internationale Bezüge fügen eine weitere Dimension hinzu.

Im Team mehr erreichen

Ich freue mich, wenn Sie bei Bedarf meine steuerrechtliche Expertise einbeziehen. Als Hausberaterin oder Hausberater bleiben Sie dabei immer erste Ansprechperson für Ihre Mandantinnen und Mandanten. Mandatsschutz ist selbstverständlich.

Ich schätze die Arbeit im Team von Fachleuten und setze mein Wissen gerne für Ihre Mandantinnen und Mandanten ein.

Ich biete Ihnen:

Vertragsgestaltung

Kontaktieren Sie mich, wenn es um die Vertragsgestaltung zum Beispiel bei Umstrukturierungen, Akquisitionen oder Unternehmensnachfolgen geht. Gerne verfasse ich die benötigten Verträge oder unterstütze Sie mit einer Zweitmeinung. Größere steuerliche Risiken sichere ich durch Anträge auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt ab.

Abwehrberatung

Die Finanzbehörden stellen aus Ihrer Sicht unberechtigte Forderungen an Ihre Mandantin oder Ihren Mandaten? Ich formuliere Einsprüche sowie Klagen und übernehme die Vertretung Ihrer Mandantinnen bzw. Mandaten bei den Finanzbehörden ebenso wie vor Gericht. Auch im Falle von Betriebsprüfungen unterstütze ich Sie gerne. Ich schreibe Gutachten und übernehme auf Wunsch die Besprechungen mit den Prüferinnen und Prüfern sowie mit Ihrer Mandantschaft.

Ihre Vorteile durch unsere Zusammenarbeit:

  • Sie können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
  • Sie bieten Ihren Mandantinnen und Mandanten eine individuelle und nachhaltige Beratung.
  • Sie sparen Kosten.
  • Sie offerieren ein umfassendes Betreuungsangebot, das wesentlich zur Mandatsbindung beiträgt.
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