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Häufig gestellte Fragen

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Sie können den Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Finanzamt einlegen. Falls Sie den Einspruch nicht begründet haben, wird das Finanzamt Sie auffordern, die Begründung nachzuholen.

In jeder Phase des Einspruchsverfahrens dürfen Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuziehen.

Die Frist beträgt einen Monat. Der Einspruch muss bei Ablauf der Frist beim Finanzamt eingegangen sein – das Absenden innerhalb der Frist genügt nicht!

Besonders vorsichtig sollten Sie bei mehrstufigen Veranlagungsverfahren sein.

Beispiel: Sie sind an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Im ersten Schritt stellt das Finanzamt den Gewinn der Gesellschaft und den steuerpflichtigen Gewinnanteil, der auf Sie entfällt, einheitlich und gesondert fest. Das Finanzamt erlässt einen entsprechenden Bescheid. Im zweiten Schritt übernimmt das Finanzamt den Gewinnanteil, so wie er festgestellt wurde, in Ihren Einkommensteuerbescheid. Wenn Sie erst bei Erhalt des Einkommensteuerbescheides merken, dass Ihr Gewinnanteil falsch berechnet ist, kann es zu spät sein. Denn Sie hätten schon gegen den ersten Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen müssen. Das wird oft übersehen, weil der erste Steuerbescheid noch keine Zahlungsverpflichtung auslöst. Deshalb empfiehlt es sich, jeden Bescheid sofort zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.

JA. Auch wenn Sie Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen oder vor dem Finanzgericht klagen, müssen Sie die festgesetzte Steuer zahlen. Allerdings können Sie beantragen, die Steuern erst nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens zahlen zu müssen (Aussetzung der Vollziehung – AdV). Der Antrag hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie sehr gut begründen können, dass der Steuerbescheid falsch ist. Sollte das Finanzamt den Antrag ablehnen, können Sie den Antrag beim Finanzgericht stellen.

Sollte sich im Rechtsbehelfsverfahren herausstellen, dass der Steuerbescheid ganz oder in Teilen rechtmäßig war, müssen Sie die dann die endgültig festgesetzten Steuern zuzüglich 6% Zinsen pro Jahr nachzahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat nur für Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) entschieden, dass die Zinsen in Höhe von 6% verfassungswidrig sind, nicht jedoch für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung. Bis zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht bzw. den Gesetzgeber sollten Sie mit 6% kalkulieren.

Die Kosten einer Klage hängen vom Gegenstandswert ab. Das ist vereinfacht gesagt der Betrag, um den Sie sich mit dem Finanzamt streiten. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind die Kosten.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für den Rechtsanwalt und den Gerichtskosten. Wenn Sie die Klage gewinnen, muss das Finanzamt die gesetzlichen Kosten für den Rechtsanwalt ersetzen; die Gerichtsgebühren erhalten Sie ebenfalls erstattet. Gewinnen Sie nur teilweise, werden Ihnen die Kosten nur anteilig erstattet.

Sie können zusätzlich den Antrag stellen, dass das Finanzgericht die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters im Einspruchsverfahren für notwendig erklärt. Dann werden Ihnen auch die Kosten ganz oder teilweise erstattet, wenn Sie ganz oder teilweise gewinnen.

Gegen die Urteile des Finanzgerichts können Sie Revision beim Bundesfinanzhof einlegen. Aber Vorsicht: Der Bundesfinanzhof rollt das Verfahren nicht noch einmal komplett auf, sondern prüft das Urteil vereinfacht gesagt nur auf Rechtsfehler. Deshalb ist es empfehlenswert, bereits im Verfahren vor dem Finanzgericht alle relevanten Tatsachen offenzulegen und möglichst viele rechtliche Argumente vorzubringen.

Auch wenn Sie gegen einen Steuerbescheid den Rechtsweg beschreiten, müssen Sie die festgesetzte Steuer fristgerecht zahlen. Das Finanzamt kann, wenn Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, Ihre Bankkonten und andere Vermögensgegenstände pfänden. Eine Kontenpfändung hat oft dramatische Konsequenzen, egal ob es eine Privatperson oder ein Unternehmen trifft, weil die Betroffenen keinen Zugriff mehr auf liquide Mittel haben. Sie können die Miete oder die Darlehensraten für das Eigenheim nicht mehr zahlen, Lieferanten nicht mehr bezahlen oder den Angestellten ihr Gehalt auszahlen.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Steuern fristgerecht zu zahlen, sollten Sie unverzüglich eine Rechtsberatung einholen.

Bis zu zehn Jahren. Der genaue Zeitraum hängt unter anderem von der Art der Steuer und dem bisherigen Veranlagungsverfahren ab. Bei strafrechtlichen Vorwürfen ist eine Änderung für bis zu zehn Jahre möglich, sonst sind es oft nur vier Jahre.

Wenn Sie bemerken, dass Sie eine falsche Steuererklärung abgegeben haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die falschen Angaben unverzüglich zu berichtigen. Falls Sie wider besseres Wissen die Korrektur unterlassen, können Sie sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.

Um strafrechtliche Risiken einschätzen zu können, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen. Aus der Beratung kann man auch Empfehlungen ableiten, wie Sie Fehler in der Steuererklärung in Zukunft vermeiden können.

Es gibt vielfältige Änderungsmöglichkeiten mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen gibt. Von Vorteil ist es, wenn der Bescheid noch unter dem sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung steht. Dann ist eine Änderung in der Regel möglich.

Bei mehrstufigen Verfahren, in denen mehrere Steuerbescheide aufeinander aufbauen, ist die Änderung häufig komplex und kann Folgewirkungen nach sich ziehen, mit denen man auf den ersten Blick nicht gerechnet hat. Deshalb ist eine umfassende Beratung empfehlenswert.

Das Finanzamt erhebt keine Gebühren. Sie zahlen lediglich die Kosten für Ihren Rechtsbeistand.

Sollten Sie die Klage gegen den Steuerbescheid (ganz oder teilweise) gewinnen, können Ihnen die Anwaltskosten für das Einspruchsverfahren (ganz oder teilweise) erstattet werden.

JA, das kann passieren. Eine Wohnung oder ein Haus sind in vielen Ländern Anknüpfungspunkt für die Besteuerung. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit knapp 100 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die verhindern sollen, dass Sie in beiden Ländern mit Einkommensteuer/Körperschaftsteuer belastet werden bzw. die Doppelbelastung verringern. So kann es sein, dass Sie in Deutschland mit bestimmten Einkünften steuerpflichtig sind, während Sie andere Einkünfte im Ausland versteuern. Oft müssen Sie in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben.

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es leider nur mit 6 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Hier kann man eine Entlastung nur über die Anrechnung ausländischer Steuern, die jedoch oft eng begrenzt ist, erreichen.

Eine steuerliche Beratung in allen Ländern, in denen Sie ein Standbein haben, ist empfehlenswert. Über mein Netzwerk internationaler Spezialisten bin ich gerne bei der Suche nach dem richtigen Berater im Ausland behilflich.

Durch einen Umzug ins Ausland möchten viele Steuerpflichtige ihre Verbindung nach Deutschland kappen. Das ist jedoch nicht so leicht, wenn es weiter Verbindungen nach Deutschland gibt, also wenn sich Vermögen in Deutschland befindet (z.B. Immobilien, Anteile an deutschen Unternehmen) oder ein Teil der Familie weiter in Deutschland lebt.

Der Umzug ins Ausland kann eine Wegzugsbesteuerung auslösen (§ 6 AStG). Das ist besonders heikel, weil der Umzug für sich genommen keine liquiden Mittel generiert, mit denen man die Wegzugssteuer zahlen kann.

Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, mit der die Beteiligten ihren Lebensentwurf steuerlich günstig und nachhaltig umsetzen können.

Die Steuersätze liegen zwischen 7% und 50%. Jedoch gibt es Freibeträge, die für Ehegatten bei EUR 500.000 bzw. Kinder und Stiefkinder bei EUR 400.000 liegen. Andere Verwandte müssen sich in der Regel mit geringeren Freibeträgen begnügen. Sogar innerhalb der Familie können es je nach Konstellation nur EUR 20.000 sein, also genau wie zwischen Fremden.

Alle Schenkungen bzw. Erbschaften innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums werden zusammengerechnet. Dazu ein Beispiel:

Eine Mutter schenkt ihrer Tochter im Jahr 2016 EUR 200.000. Die Mutter verstirbt im Jahr 2021, die Tochter erbt ein Haus im Wert von EUR 600.000, das alleine der Mutter gehörte. Innerhalb von zehn Jahren hat die Tochter also Vermögensgegenstände im Wert von EUR 800.000 erhalten. Abzüglich des Freibetrages muss die Tochter EUR 400.000 mit einem Steuersatz von 15% versteuern, also EUR 60.000 Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen.

Hat der Vater der Tochter im Jahr 2016 ebenfalls EUR 200.000 geschenkt, geht diese Schenkung NICHT mit ein, denn für die Vermögensübertragungen zwischen Vater und Tochter gelten ein eigener Freibetrag, ein eigener Steuersatz und ein eigener Zehn-Jahres-Zeitraum.

Übertragen Ehegatten einander im Zuge einer Scheidung Vermögensgegenstände, egal ob das eine Immobilie, Anteile an einem Unternehmen oder ein Aktiendepot ist, kann die Übertragung Einkommensteuer auslösen. Die Steuer kommt für viele überraschend, wenn die Scheidung vollzogen ist. Dann ist es in der Regel zu spät, um einen steuerlich günstigeren Weg zu wählen. Der Frust ist groß, wenn ein Ehegatte die Steuern zahlt und dadurch wesentlich weniger Geld zur Verfügung hat, als bei der Scheidung vorgesehen.

Deshalb empfiehlt es sich, die geplante Verteilung des Vermögens steuerlich prüfen zu lassen. Oft gibt es Wege, die wirtschaftlich zu einem vergleichbaren Ergebnis führen, aber weniger Steuern kosten.

Der Betriebsprüfer darf Einsicht in die gesamte Buchhaltung nehmen, also insbesondere alle Rechnungen prüfen. Auch die dazugehörigen Verträge, z.B. Miet- oder Kaufverträge, sind vorzulegen.

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Belege richtig und vollständig sind. Ein Unternehmen muss zwei Bereiche besonders genau dokumentieren:

  • Geschäftsbeziehungen ins Ausland
  • Geschäfte mit nahestehenden Personen, also mit Gesellschaftern, deren Angehörigen und Unternehmen, die zur selben Unternehmensgruppe gehören

Es ist empfehlenswert, im laufenden Geschäftsbetrieb die Belege zu sammeln und geordnet abzulegen. Oft werden längere Zeiträume geprüft, vier Jahre und mehr sind keine Seltenheit. Je länger das Geschehen zurückliegt, desto schwieriger ist es, adäquate Belege zu finden.